29.05.2021 | Die IG Metall-Mitgliedschaft für Leihbeschäftigte zahlt sich nicht nur sprichwörtlich aus. Ab 2021 haben Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auch Anspruch auf eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens zwölf Monate Mitglied der IG Metall und mehr als sechs Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Automatisch gibt es das Geld allerdings nicht, bis spätestens 30. Juni müssen Leihbeschäftigte einen Antrag stellen.