Tarifrunde Leiharbeit

Tarifabschluss für Beschäftigte der Leiharbeit

19.12.2019 | Die DGB-Gewerkschaften haben in der vierten Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss für die rund 750.000 Beschäftigten der Leiharbeit erzielt und wesentliche Verbesserungen durchgesetzt. Das Entgelt steigt 2020 um 1,9 Prozent im Westen und drei Prozent im Osten. Weitere Anpassungen folgen. Im April 2021 werden die Löhne in Ost und West endlich komplett angepasst sein.

"Es waren harte Verhandlungen. Wir haben wesentliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Leiharbeitsbranche durchgesetzt“, sagt Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer, sagte am Mittwoch in Frankfurt am Main. „Neben der Entgelterhöhung gibt es künftig mehr Urlaubstage und ein höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Beschäftigten. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten dieser Branche. Unser Dank gilt all denen, die uns dabei aktiv unterstützt haben.“

Das Entgelt steigt 2020 um 1,9 Prozent im Westen und drei Prozent im Osten. Zum 1. Oktober 2020 erhöht sich das Entgelt im Osten zum zweiten Mal um 2,2 Prozent. Insgesamt steigen die Entgelte in der Leiharbeit jährlich zwischen 1,9 und 4,1 Prozent. Ab dem 1.04.2021 entfällt die Entgelttabelle Ost und die in den Tarifverhandlungen 2016 vereinbarte Angleichung der Löhne in Ost und West ist vollständig erreicht. Bundesweit gilt dann in allen neun Entgeltgruppen die Tabelle West.

Überdies steigen die Löhne ab 1.4.2021 um weitere drei Prozent, ab 1.04.2022 nochmals um 4,1 Prozent. Mit der neuen, zusätzlichen Entgeltgruppe 2b werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter mit einfacher Qualifikation deutlich bessergestellt. Arbeitnehmer mit einer dreijährigen abgeschlossen Berufsausbildung werden künftig in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert.
Ab 2021 gibt es eine gestaffelte Erhöhung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, beginnend mit jeweils 150 Euro ab sechsmonatiger Tätigkeit bis maximal 400 Euro ab drei Jahren Tätigkeit in 2023. Im ersten Jahr der Beschäftigung gibt es künftig 25 Tage Urlaub, im zweiten und dritten Jahr 27 und ab dem vierten Jahr 30 Tage.

Die Erklärungsfrist beider Seiten zu den getroffenen Vereinbarungen haben die Tarifpartner auf den 12.2.2020 festgesetzt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen der Gewerkschaften sollen die Regelungen (Entgelt-, Entgeltrahmen- und Manteltarifverträge) zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die neuen Entgelttarifverträge haben eine Laufzeit von Laufzeit von 36 Monaten und können erstmals zum 31.12.2022 gekündigt werden.

Hintergrund
Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) sind fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt worden. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.

Von: DGB

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